BMU 2018/19 Innen / Hallenbeleuchtung

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt ( BMU ) werden auch 2018 und 2019 wieder LED-Umrüstungen gefördert. Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten ( Innen-und Hallenbeleuchtung ) 50% CO2 einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis zu 40%, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Hier die Eckpunkte :

Förderfenster Antragstellung     01.01.2018 - 31.03.2018, 01.07.2018 - 30.09.2018, 01.01.2019 - 31.03.2019, 01.07.2019 - 30.09.2019 

 

Was wird gefördert?

Sanierungsprojekte in der Innen- und Hallenbeleuchtung, bei denen durch den Einsatz von LED-Beleuchtungstechnik sowie Steuer- und Regelsystemen eine CO2-Reduzierung von mindestens 50% erreicht wird.

 

Wer wird gefördert?

Kommunen und kommunale Verbünde sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Unternehmen, kulturelle und Behinderteneinrichtungen.

 

Wie viel wird gefördert?

Es wird ein Zuschuss von 30 bzw. 40% auf die Gesamtinvestition ( inklusiv Montage ) gezahlt. Er beträgt mindestens 5000 €. Somit ist bei 70% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 16.667 €.

 

Wo muss der Antrag eingereicht werden ?     Die Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie und kümmern uns um alles. 

 

Der Antrag :

Schritt 1 :  Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlage

Schritt 2 :  Lichtplanung und Effizienznachweis

Schritt 3 :  Erarbeiten des Excel-Antragsformulars

Schritt 4 :  Antrag Easy Online

Schritt 5 :  Einreichen des Antrags in den oben angeführten Zeiträumen

Schritt 6 :  Nach Antragsbewilligung erfolgt die Ausschreibung

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung sowie der gesamten Abwicklung der BMU-Maßnahme, bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.

 

Anmerkungen :

Für einen Zusammenschluss von Antragstellern sowie bei Anträgen von Landkreisen mit ihren Kommunen ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung beizufügen.

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