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BMU 2018/19 Außenbeleuchtung

BMU 2018/19 Außenbeleuchtung

 

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt ( BMU ) werden auch 2018 und 2019 wieder LED-Umrüstungen ( Außen-beleuchtung ) gefördert, wobei es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung gibt:

 

Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten 70% CO2 ohne den Einsatz von Steuer- und Regelungstechnik einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis 20%, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten mindestens 80% CO2 mit dem Einsatz von Steuer- und Regelungstechnik einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis zu 25%, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Hier die Eckpunkte :

Förderfenster Antragstellung 01.01.2018 - 31.03.2018

01.07.2018 - 30.09.2018

01.01.2019 - 31.03.2019

01.07.2019 - 30.09.2019

 

Was wird gefördert ? Der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik ( bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung ) sowie die Installation einer Tageslicht abhängigen Regelung- und Steuerungstechnik und einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in Abhängigkeit von den Soll-Beleuchtungsstärken. Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Kabelübergangskästen, Lichtmasten und deren Verkabelung.

 

Wer wird gefördert ? Kommunen und kommunale Verbünde sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Unternehmen, kulturelle und Behinderteneinrichtungen.

 

Wie viel wird gefördert ? Es wird ein Zuschuss von 20 bzw. 25% auf die Gesamtinvestition ( inklusiv Montage ) gezahlt, der Förderbetrag beträgt mindestens 5000 €. Somit ist bei 80% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 25.000 € und bei 75% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 20.000 €.

 

Wo muss der Antrag eingereicht werden ? Die Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie und kümmern uns um alles.

 

Der Antrag:

Schritt 1 : Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlage

Schritt 2 : Lichtplanung und Effizienznachweis

Schritt 3 : Erarbeiten des Excel-Antragsformulars

Schritt 4 : Antrag Easy Online

Schritt 5 : Einreichen des Antrags in den oben angeführten Zeiträumen

Schritt 6 : Nach Antragsbewilligung erfolgt die Ausschreibung

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung sowie der gesamten Abwicklung der BMU-Maßnahme, bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.

 

Anmerkungen:

Für einen Zusammenschluss von Antragstellern sowie bei Anträgen von Landkreisen mit ihren Kommunen ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung beizufügen.

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